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| Freie Sicht! Unsere verhassten und doch lieb gewonnenen Navis.... | ||
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Erstmals auf der Hollandreise wurden bei einer CTAC Ausfahrt im grösseren Stil Navigationsgeräte eingesetzt. Nebst den Bedienungsherausforderungen und der Frage der technischen Installation (6V-Geräte gibt es nicht) stehen auch Fragen der Verkehrssicherheit zur Diskussion. Clubmitglied Werner Zimmermann ist Fahrlehrer und hat uns die Instruktionen des Zürcher Fahrlehrerverbandes zugestellt. |
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In letzter Zeit kam es verschiedentlichst zu Meldungen betreffend Montagen von Navis an der Frontscheibe. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Fahrer die „Sichtbehinderungen“ im Frontscheibenbereich montierten seit jeher gebüsst wurden. Da zwischenzeitlich die Navis ein Preisniveau erreicht haben dass es jedermann (-frau) ermöglicht eines zu kaufen werden die Montagen derselben immer kurioser. Die Systeme werden mitten in der Fronscheibe platziert, sodass nicht einmal mehr Fussgänger, die die Strasse betreten, gesehen werden.
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| Hans Georg Koch hat hier sein Navigtionsgerät in Rotterdam fotografiert. Die Information über Radargeräte sind in der Schweiz verboten. | ||
Der massgebende Artikel, VTS Art. 71 Abs. 5 lautet: Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über derSitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist. Die Tipps: |
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Sicht nach vorne Der Lenker muss ausserhalb eines Halbkreises von 12 m Radius freie Übersicht haben. (Augenhöhe 0.75 m über Sitzfläche) |
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Vergleiche dazu auch der Bericht von Uwe Rompalski |
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